FAQ Neuanlage
Anmeldung der PV-Anlage
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung meiner neuen PV-Anlage?
Für die Anmeldung der PV-Anlage benötigen wir folgendes Formular Registrierungsbestätigung der Photovoltaikanlage / Stromspeicher von Ihnen. Bitte senden Sie diese an eeg@sww.de.
Ist eine Angabe meiner Steuernummer notwendig, obwohl die Einspeisevergütung mit 0 % MwSt (Kleinunternehmerregelung) gilt?
Ja, die Angabe Ihrer Steuernummer ist zwingend notwendig
Wie ist der allgemeine Ablauf, nach dem der Zähler gewechselt wurde?
Nach interner Bearbeitung erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben (inkl. Abschlagsplan). Die Abschläge im ersten Jahr erfolgen basierend auf den technischen Daten der PV-Anlage und anhand von systemseitigen Schätzwerten. Durch die Vielzahl an neuen Anlagen kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.
Erhalte ich einen gesonderten Einspeisevertrag?
Nein, dieser ist nach dem EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) nicht notwendig.
Jahresendabrechnung
Wann erhalte ich meine Jahresendabrechnung und wie lautet der Abrechnungszeitraum?
Der Abrechnungszeitraum der PV-Anlage ist vom 01.01.-31.12.20XX. Ein entsprechendes Schreiben bezüglich der Zählerstandsablesung zum 31.12.20XX erhalten Sie rechtzeitig. Die Jahresendabrechnung wird voraussichtlich zum 31.01.20XX des Folgejahres erstellt.
Wie wird meine Einspeisung vergütet?
Der Vergütungssatz der PV-Anlage wird halbjährig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dieser ist abhängig vom Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Hier können Sie die Vergütungssätze einsehen: www.bundesnetzagentur.de
Warum habe ich verschiedene Vergütungssätze?
Die Vergütungssätze sind anhand der Größe der PV-Anlage wie folgt abgestuft:
0 – 10 kWp
10 – 40 kWp
40 – 1000 kWp
Die Einspeisevergütung wird anteilig berechnet. Bsp.:
Tatbestand PV-Anlage:
Inbetriebnahme August - Dezember 2025
Leistung 15 kWp
Einspeisung: 10.000 kWh
| Vergütungssatz | Einspeisung anteilig | Einspeisevergütung | |
| Vergütung 0 – 10 kWp | 7,86 ct / kWh | 6.666,67 kWh | 524,00 € |
| Vergütung 10 – 40 kWp | 6,80 ct / kWh | 3.333,33 kWh | 226,67 € |
| Summe Einspeisung | 10.000 kWh | 750,67 € |
Zählerstände
Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Um eine stichtaggenaue Abrechnung zu ermöglichen, wird die Ablesung am 31.12.20XX empfohlen.
Ist es problematisch, wenn ich die Ablesung nach dem 31.12.20XX vornehme?
Nein, das ist nicht problematisch. Der Zählerstand zum 31.12.20XX wird anhand des Zählerstands, welcher zu einem späteren Zeitpunkt abgelesen und gemeldet wurde, systemseitig errechnet.
Wo kann ich den Zählerstand für die Jahresendabrechnung erfassen?
Sie können den Zäherstand für die Einspeisung unter der Website www.sww.de/ablesung erfassen. Eine Erfassung des Zählerstandes für die Einspeisung ist im Kundenportal nicht möglich. Von einer unterjährigen Erfassung wird abgeraten.
Erhalte ich eine Ableseaufforderung?
Ja, Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben, mit allen relevanten Details. Dieses wird von uns zum Ende des Jahres versendet.
Welcher Wert auf meinem Zweirichtungszähler ist für die Einspeisung relevant?
Für die Einspeisung ist der Wert der Obiskennziffer: 2.8.0 abrechnungsrelevant. Dieser ist auf Ihrem Zähler und auf der Ableseaufforderung ersichtlich.
Wie erfasse ich den Zählerstand, wenn ich meinen Zähler von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) habe?
Den Zählerstand müssen Sie bei Ihrem wMSB melden. Diesen erhalten wir anschließend von Ihrem wMSB für die Erstellung Ihrer Jahresendabrechnung.
Weitere Fragen?
Gerne können Sie uns telefonisch montags und donnerstags von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr erreichen. Oder per E-Mail an eeg@sww.de.